Checkliste: Einvernehmliche Ehescheidung

Eine einvernehmliche Scheidung ist ebenso komplex wie ein gerichtliches Ehescheidungsverfahren. Es sollte daher unbedingt auch eine einvernehmliche Ehescheidung und die abzuschließende Scheidungsfolgenvereinbarung wohl überlegt sein und von einem Rechtsanwalt errichtet werden, damit Streitigkeiten und Rechtsunsicherheiten zukünftig vermieden werden können.

Folgende Punkte sollten vor einer einvernehmlichen Scheidung geklärt werden:

Obsorge für die gemeinsamen Kinder:

• Obsorge bleibt hinsichtlich beider Elternteile aufrecht.
Vereinbarung über den hauptsächlichen Aufenthalt des/der
Kindes/Kinder
• Obsorge für ein Elternteil – Besuchsrecht (Regelung über
Besuchsrecht kann infolge einer einvernehmlichen außer-
gerichtlichen Vereinbarung der Eltern vorbehalten bleiben)

Kindesunterhalt:

• Beginn
• Höhe – Bemessungsgrundlage Nettoeinkommen
des Unterhaltsschuldners. Bei gemeinsamer Obsorge
teilweise Anrechnung des Naturalunterhaltes
• Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten
(es empfiehlt sich die Überweisung auf ein Konto)
• Rückstände und allenfalls Zahlungsvereinbarung
über den Rückstand
• Weitere Sorgepflichten des Unterhaltspflichtigen
• Familienbeihilfenbezug
• Sonderbedarf

Ehegattenunterhalt:

• Einmalzahlung
• Monatlicher Unterhalt
• Wechselseitiger Verzicht
• Beginn
• Höhe, Wertsicherung
• Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten
(es empfiehlt sich die Überweisung auf ein Konto)
• Rückstand und allenfalls Zahlungsvereinbarung
über den Rückstand
• Bemessungsgrundlage
• weitere Sorgepflichten des Unterhaltsverpflichteten
• eventuelle Befristung
• Regelung, dass der Unterhalts bei Eingehen
einer Lebensgemeinschaft ruht und
bei Wiederverheiratung erlischt
• Regelung der Vorgangsweise bei Änderung
der Bemessungsgrundlage
• Pensionsansprüche, vor allem bei Unterhaltsverzicht
• Witwenpensionsansprüche berücksichtigen
• Erlöschen der Mitversicherung bei der
Krankenversicherung beachten
• Berücksichtigung der Fristen für
die freiwillige Weiterversicherung

Eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse:

Grundsätzlich:

• Vermögen, das während aufrechter Ehe angesammelt wurde;
Nicht: die während vorehelicher Lebensgemeinschaft
angeschafften Sachen/Wertanlagen

Aufteilungsgegenstand:

• Eheliche Ersparnisse, z.B. Bargeld, Sparbücher,
Bausparverträge, Versicherungen,
sonstige Kapitalanlagen, Kunstgegenstände
• Eheliches Gebrauchvermögen, z.B. Hausrat, Fahrzeuge,
Reitpferde etc.
• Eheliche Wohnung/Haus, sonstiges Grundeigentum
es ist zu klären, wem die Wohnung/Haus künftig alleine
gehören soll – Miteigentum nach der Scheidung sollte
tunlichst vermieden werden
• bei Übertragung von Eigentum – Rangordnungsbeschluss erwirken
• Zeitpunkt für den Übergang der Kosten für die Ehewohnung fixieren
• Betriebkostenrückstände und der gleichen klären
• Regelung über Kosten, Gebühren, Steuern und
Abgaben, die im Zusammenhang mit
Liegenschaftsübertragungen anfallen
• Räumungsvereinbarung treffen
• Mietwohnung:
o Erklärung des Ehegatten, der auszieht,
dass dieser fristgerecht gegenüber dem Vermieter
eine entsprechende Erklärung abgibt, die zur Über-
tragung der Mietrechte notwendig sind.
o Regelung, wer die erlegte Kaution erhält
• Liste über Gegenstände anfertigen, die der
ausziehende Ehegatte mitnehmen möchte
• Frist für Abholung der Gegenstände
• Regelungen betreffen der Pkws,
allenfalls Eigentumsübertragung; Leasingfahrzeug
• Herausgabepflicht für die Fahrzeugpapiere terminlich fixieren

Gerichtsgebühren:

Einvernehmliche Scheidung gemäß § 55a EheG

• Antrag im Außerstreitverfahren: Pauschalgebühr: € 266,00
• Scheidungsfolgenvereinbarung (Scheidungsvergleich): € 266,00
Ist Gegenstand dieser Vereinbarung die Übertragung von
Eigentum an einer unbeweglichen Sache (Liegenschaft) oder
die Begründung sonstiger bücherlichen Rechte,
so beträgt die Pauschalgebühr € 398,00
• Beide vertragsschließende Parteien trifft gegenüber
der Republik die Zahlungsverpflichtung –
ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen

Notwendige Dokumente:

Folgende Dokumente müssen bei der einvernehmlichen Ehescheidung dem Gericht vorgelegt bzw. zur Einsicht im Original übergeben werden:
• Heiratsurkunde
• Staatsbürgerschaftnachweis der Ehegatten
• Meldebestätigungen der Ehegatten
• Lichtbildausweis der Ehegatten
• Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder

Disclaimer:

Diese Checkliste dient jediglich als Unterstützung für Klienten zur Vorbereitung eines Termins in unserer Kanzlei. Sie ersetzt nicht die auf jeden einzelnen Fall speziell abzustellende anwaltliche Beratung.

Die Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung
dieser Checkliste ist nicht gestattet.