AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFSTBEDINGUNGEN

  1. Anwendungs-, Geltungsbereich

 

1.1. Die Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Tätigkeiten und gerichtliche oder behördliche sowie für außergerichtliche Vertretungshandlungen, die aufgrund eines zwischen dem Rechtsanwalt und dem Klienten bestehenden Auftragsverhältnisses vorgenommen werden.

 

1.2. Die Auftragsbedingungen gelten für alle bestehenden und künftigen Mandate.

 

1.3. Die Bestimmungen der Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Manfred Schiffner. Diese Bestimmungen gelten selbst dann, wenn ein anderer Rechtsanwalt substitutionsweise für die Kanzlei Dr. Manfred Schiffner tätig wird.

 

  1. Auftrag und Vollmacht

 

Der Rechtsanwalt ist berechtigt und verpflichtet, seine Leistung in jenem Maß zu erbringen und den Klienten in jenem Maß zu vertreten, als dies zur Erfüllung seines Auftrages notwendig und zweckdienlich ist.

Ändert sich die Rechtslage nach dem Ende des Auftrages bzw. nach Vornahme der abschließenden Vertretungshandlung, so ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, den Klienten auf Änderungen oder auf sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen. Dies gilt auch für abgeschlossene Teile eines Mandates.

 

  1. Leistungserfüllung

 

Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, bei der Erfüllung der vereinbarten Leistung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung vorzugehen. Er ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages geeigneter Mitarbeiter zu bedienen.

 

  1. Aufklärungspflichten des Auftraggebers; Vollständigkeitserklärung

 

4.1. Nach Erteilung des Auftrages wird der Klient verpflichtet, dem Rechtsanwalt auch ohne dessen besondere Aufforderung, sämtliche Informationen und Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten, unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen zugänglich zu machen. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, die Richtigkeit der Informationen, Tatsachen, Urkunden und Unterlagen anzunehmen, sofern deren Unrichtigkeit nicht offenkundig ist. Während des aufrechten Auftrages ist der Klient verpflichtet, dem Rechts-anwalt alle geänderten oder neu eintretenden Umstände, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten, unverzüglich nach Bekanntwerden desselben mitzuteilen. Ebenso sind Namensänderungen, Änderungen der Post- bzw. E-Mailadresse und der Telefonnummer dem Rechtsanwalt unverzüglich mitzuteilen.

 

4.2. Der Klient hat auf Verlangen des Rechtsanwaltes die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

 

4.3. Wenn bei Erteilung des Auftrages oder bei dessen Ausführung vom Klienten erhebliche Risiken nicht bekanntgegeben worden sind, bestehen für einen Rechtsanwalt insoweit keine Ersatzpflichten.

 

  1. Berichterstattung

 

Der Klient stimmt zu, dass Mitteilungen des Rechtsanwaltes an ihn einschließlich der Übersendung von Urkundentexten an eine von ihm bekanntgegebene E-Mailadresse unverschlüsselt erfolgen können. Dem Klienten ist bewusst, dass bei Benutzung des Internets die Geheimhaltung nicht gesichert ist. Weiters sind Änderungen oder Ergänzungen zu Dokumenten, die übersandt werden, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Rechtsanwaltes zulässig.

 

  1. Schutz des geistigen Eigentums des Rechtsanwaltes

 

6.1. Der Klient ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Auftrages die vom Rechts-anwalt erstellten Urkunden, Eingaben an Behörden und Gerichte, Gutachten, Präsentationen, Entwürfe, etc. nur für Auftragszwecke verwendet werden. Im Übrigen bedarf die Weitergabe dieser Werke des Rechtsanwaltes an einen Dritten zur Nutzung der schriftlichen Zustimmung des Rechtsanwaltes.

 

6.2. Die Verwendung beruflicher Erklärungen des Rechtsanwaltes zu Werbezwecken ist unzulässig.

 

6.3. Dem Rechtsanwalt verbleibt an seinen Leistungen das Urheberrecht. Die Einräumung von Werknutzungsbewilligungen bleibt der schriftlichen Zustimmung des Rechtsanwaltes vorbehalten.

 

  1. Verschwiegenheitsverpflichtung, Datenschutz

 

7.1. Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet.

 

7.2. Soweit dies zur Verfolgung von Ansprüchen des Rechtsanwaltes (insbesondere Honorar-ansprüchen) oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen ihn (insbesondere Schadenersatzforderungen des Klienten oder Dritter) erforderlich ist, ist der Rechtsanwalt von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.

 

 

 

7.3. Der Klient erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zur Ermittlung, Verarbeitung, Verwendung und die Überlassung sämtlicher personenbezogenen und sonstigen zusammenhängenden Daten in elektronischer Form, insbesondere auch zum Zweck der Übermittlung an Gerichte und/oder Behörden im Wege des elektronischen Rechts-, Urkunden- und Verwaltungsverkehrs.

  1. Haftung, Verjährung und Präklusion

 

8.1. Es wird vereinbart, dass die Haftung des Rechtsanwaltes sowie sämtliche für ihn tätigen Personen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit, insbesondere bei Beratung, Vertretung, Verfassung von Urkunden, Erstattung von Gutachten, Erteilung von Ratschlägen, Vertretung vor Gerichten und Verwaltungsbehörden und bei außergerichtlichen Einschreiten auf den Betrag von € 670.000,00 (in Worten: EURO sechshundertsiebzigtausend) beschränkt ist. Eine darüberhinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, gilt diese Haftungsbeschränkung nur für den Fall leicht fahrlässiger Schadenszufügung, ausgenommen bei Personenschäden.

 

8.2. Die im Punkt 8.1. vereinbarte Haftungsbeschränkung gilt auch gegenüber Dritten, etwa aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Eine Haftung des Rechtsanwaltes einem Dritten gegenüber wird bei Weitergabe beruflicher Erklärungen durch den Auftraggeber ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechtsanwaltes nicht begründet.

 

8.3. Der Rechtsanwalt haftet nicht für die Kenntnis ausländischen Rechtes.

 

8.4. Der gemäß Punkt 8.1. geltende Höchstbetrag bezieht sich auf einen Versicherungsfall. Bei Vorhandensein zweier oder mehrerer konkurrierender Anspruchsberechtigter ist der Höchstbetrag für jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der betraglichen Höhe der Ansprüche zu kürzen.

 

8.5. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere oder zwingend andere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen den Rechtsanwalt, wenn sie nicht vom Klienten binnen 6 Monaten ab dem Zeitpunkt in dem der Klient vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründeten Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von 5 Jahren nach dem schadensstiftenden bzw. anspruchsbegründetem Verhalten. Wenn der Klient Verbraucher ist, gilt eine Verfallfrist von 1 Jahr.

 

  1. Kündigung

 

Das Auftragsverhältnis kann vom Rechtsanwalt oder vom Klienten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen im Rahmen der gesetzlichen und standesrechtlichen Bestimmungen jederzeit gekündigt werden. Der Honoraranspruch des Rechtsanwaltes für bereits erbrachte Leistungen bleibt davon unberührt. Im Falle einer Pauschalvereinbarung wird dennoch nach Tarif abgerechnet, jedoch ist der Kostenersatzanspruch des Rechtsanwaltes mit der Pauschale nach oben hin begrenzt.

 

  1. Honoraranspruch

 

10.1. Der Entgeltanspruch des Rechtsanwaltes richtet sich nach den entsprechenden Vorschriften des Rechtsanwaltstarifgesetzes, des Notariatstarifgesetzes, der Allgemeinen Honorarkriterien und des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches oder einer Vereinbarung.

 

10.2. Zu dem dem Rechtsanwalt gebührenden Entgeltanspruch sind die Umsatzsteuer, die erforderlichen Nebenkosten (Reisekosten, Kommunikation, Kopien, Übersetzungen, Register-gebühren, etc.) sowie die im Namen des Klienten entrichteten Barauslagen hinzuzurechnen.

 

10.3. Bei besonderen Haftpflichtversicherungserfordernissen zählen die betreffenden Versicherungsprämien zu den Nebenkosten.

 

10.4. Das Honorar sowie Kostenteilzahlungsbeträge sind mangels anderer Vereinbarung sofort nach deren schriftlicher Geltendmachung fällig. Für Entgeltzahlungen bzw. Kostenteilzahlungen die später als 14 Tage nach Fälligkeit geleistet werden, können gesetzliche Verzugszinsen verrechnet werden.

 

10.5. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass eine vom Rechtsanwalt vorgenommene, nicht ausdrücklich als bindend bezeichnete Schätzung über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars unverbindlich und nicht als verbindlicher Kostenvorschlag (im Sinne des § 5 Abs. 2 KSchG) zu sehen ist, weil das Ausmaß der vom Rechtsanwalt zu erbringenden Leistungen ihrer Natur nach nicht verlässlich im Voraus beurteilt werden kann.

 

  1. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Die Auftragsbedingungen und das durch diese geregelte Auftragsverhältnis unterliegen materiellem österreichischen Recht. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Hauptniederlassung des Rechtsanwaltes. Für alle sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes des Erfüllungsortes soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.

 

  1. Schlussbestimmungen

 

12.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern der Klient nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist.

 

12.2 Erklärungen des Rechtsanwaltes an den Klienten gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die bei Auftragserteilung vom Klienten bekanntgegebene oder die danach schriftlich mitgeteilte geänderte Adresse versandt werden. Der Rechtsanwalt kann mit dem Klienten aber – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise kommunizieren.

 

  1. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.

 

Der Unterzeichnete erklärt ausdrücklich, dass vor Unterfertigung dieser AGBs durch den Anwalt ein ausführliches Beratungsgespräch erfolgt ist und anerkennt und akzeptiert die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen für die gesamte Vertragsbeziehung zu den genannten Anwälten.