Seit 1. Jänner 2025 gilt in Österreich eine neue gesetzliche Regelung zur Telearbeit. Die bisherigen Bestimmungen zum Homeoffice wurden erweitert und durch ein modernes Modell ersetzt.
Ziel der neuen Regelung ist es, die zunehmende flexible Arbeitsweise außerhalb des Unternehmens rechtlich klar zu erfassen.
Erweiterung über Homeoffice hinaus
Während bisher vor allem das Arbeiten von der eigenen Wohnung aus geregelt war, umfasst das neue Gesetz nun allgemein Telearbeit. Arbeitnehmer können ihre Tätigkeit damit auch an anderen Orten ausüben, etwa in:
• Coworking-Spaces
• Zweitwohnungen
• öffentlichen Arbeitsbereichen
• oder anderen geeigneten Arbeitsorten
Voraussetzung ist allerdings immer eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein gesetzlicher Anspruch auf Telearbeit besteht nicht.
Schriftliche Vereinbarung erforderlich
Die Telearbeit muss schriftlich oder elektronisch vereinbart werden. In der Vereinbarung werden typischerweise Fragen zu Arbeitsmitteln, Kostenersatz, Datenschutz und organisatorischen Abläufen geregelt.
Mehr Rechtssicherheit für flexible Arbeit
Mit der neuen Regelung reagiert der Gesetzgeber auf die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt. Unternehmen und Arbeitnehmer erhalten damit mehr Rechtssicherheit für moderne Arbeitsformen.

