COVID-19 Nachrichten

Liebe Klienten und Klientinnen!
Ganz Österreich befindet sich in einer Ausnahmesituation. Eine derart tiefe Krise hat die zweite Republik bisher noch nicht erlebt. Die Regierung hat drastische Maßnahmen ergriffen. Es kommen täglich, nahezu stündlich bei uns neue Informationen herein. Die in Windeseile beschlossenen neuen Gesetze und Gesetzesänderungen beschäftigen uns rund um die Uhr. Ich weiß aus Erfahrung, dass viele meiner Klienten im Verständnis dieser Gesetzesänderungen und deren Umsetzung teilweise überfordert sind.
Beginnend mit dieser Aussendung möchte ich hiermit alle positiven Maßnahmen kommunizieren, die vom Gesetzgeber beschlossen worden sind:
1. Härtefallfond:
Es wurde ein Gesetz beschlossen zur Einführung des sogenannten Härtefallfonds. Darunter fallen meiner Erfahrung nach viele meiner Klienten, die ihr Unternehmen in Form eines EPU bzw. eines Kleinstunternehmens (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz max. € 2 Mio.) führen. Dieser Härtefallfond ist deshalb sehr interessant, da er die Gewährung von echten Zuschüssen vorsieht. Bis zur Abfassung dieser E-Mail liegen noch keine konkreten Anspruchsvoraussetzungen vor, wer jedoch an diesem Thema interessiert ist, kann sich mittels Antwortmails bei mir melden, ich werde ihn dann auf eine Liste setzen.
Ich kann jedem versichern, dass es mir persönlich ein großes Anliegen ist, die finanzielle Existenz meiner Mandanten abzusichern. Ich bin auch zuversichtlich, dass die Zuschüsse recht rasch fließen werden und weiß von einem anderen Bundesland bereits, dass diese aus eigenen Mitteln Zuschüsse bevorschussen und sich dann beim Fond regressieren.
2. Befreiung von Geschäftsraummieten:
Nach der derzeitigen Ansicht der Justizministerin Zadic sind alle Unternehmer von der Bezahlung der Geschäftsraummiete für die Dauer der Maßnahmen nach dem ersten und dem zweiten COVID-Gesetz gemäß der Bestimmungen des §§ 1104 ff ABGB befreit. Wer an diesem Thema interessiert ist, müsste mir bitte seinen Mietvertrag mailen, um sicherzugehen, dass sich darin nicht Ausschlussklauseln befinden.
3. Befreiung im Abgabenverfahren:
Für die Monate Februar, März und April 2020 kann sich jeder auf Antrag vorläufig von der Bezahlung von Abgaben und Steuern befreien lassen und zwar im Sinne einer Stundung. Diesbezüglich werden auch keine Stundungszinsen verrechnet.
4. Befreiung von Sozialversicherungsabgaben:
Auch hier besteht die Möglichkeit für die Beitragsmonate Februar, März und April 2020 einer verzugszinsenfreie Stundung bis 31.05.2020. Wer nach dem 31.05.2020 von der Bezahlung dieser Beiträge bezahlt sein möchte, muss ein gesondertes Raten- oder Stundungsansuchen stellen. Wir helfen gerne.
5. Befreiung Kammerumlage:
Die Wirtschaftskammer hat bereits verlautbart, dass ihre Mitglieder sich auf Antrag von der Bezahlung der Kammerumlage etc. befreien können.
6. Förderung Telearbeitsplätze:
Sofern Sie auf Home Office umstellen, gibt es entsprechende Förderungen.
7. Kontaktrecht zu Kindern:
Soeben hat das Justizministerium klargestellt, dass Kinder trotz der verordneten Maßnahmen zu dem Elternteil, bei dem sie sich nicht oder nicht hauptsächlich aufhalten, gebracht werden (zB Scheidungskinder). Es ist daher zulässig, das Haus zu verlassen, um vorgesehene Kontaktrechte zwischen Eltern und Kindern auszuüben. Dies trifft auch auf die Doppelresidenz zu.
Ich selbst habe größtenteils auf Home Office zum Schutze meines Teams umgestellt, wir sind daher im Wege der Telekommunikation immer erreichbar unter vorzugsweise info@meinrecht.or.at.
Natürlich bin ich für eine Beratung bereit, wir können diese im Wege eines Telefonates bzw. einer Videokonferenz (Skype bzw. Zoom) durchführen.
Ihr RA Dr. Manfred Schiffner