Wenngleich ein Verkehrsunfall zu den Standard-Rechtsproblemen, mit denen Rechtsanwälte konfrontiert sind, gehört, ist es für den einzelnen Mandanten vielfach schwierig, zu erkennen, welche wesentlichen Schritte unmittelbar nach einem Verkehrsunfall mit Sach- und/oder Personenschaden zu setzen sind, wenn er zuvor noch niemals an einem Verkehrsunfall beteiligt war. Wir empfehlen unseren Mandanten folgende Maßnahmen zu setzen:
• Verändern Sie unmittelbar nach einem Verkehrsunfall nicht die Endlage Ihres Fahrzeuges, sondern lassen Sie es so stehen, wie es zum Stehen gekommen ist und fotografieren Sie die Endlage Ihres Fahrzeuges und die Endlage des gegnerischen Fahrzeuges aus mehreren Positionen, wobei Sie insbesondere auch die Lage von Splitterfeldern fotografisch festhalten sollten.
• Notieren Sie die Daten Ihres Unfallgegners, vor allem Name und Anschrift des Lenkers, Name und Anschrift des Fahrzeughalters (aus dem Zulassungsschein), das Fahrzeugkennzeichen und die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners.
• Stellen Sie fest, ob es Augenzeugen gegeben hat und notieren Sie gegebenenfalls deren Anschrift.
• Rufen Sie jedenfalls die Polizei und ersuchen Sie, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird, auch wenn es sich nur um einen Sachschadenunfall handelt und die diesbezüglichen Kosten für die polizeiliche Aufnahme (sogenannte Blaulichtsteuer) in Höhe von derzeit € 36,00 von Ihnen zu bezahlen ist. In vielen Fällen hat sich herausgestellt, dass sich die Investition von € 36,00 in einen Polizeibericht gelohnt hat, vor allem, wenn man berücksichtigt, dass auch dann, wenn Sie selbst schuld sind, in den meisten Fällen eine bestehende Rechtschutz- oder Kaskoversicherung Ihnen den Betrag von € 36,00 wieder refundiert. Bei einem Personenschaden oder dann, wenn die Identität Ihres Unfallgegners nicht geklärt werden kann, ist jedenfalls die Herbeirufung der Polizei von Gesetzes wegen geboten und stellt eine diesbezügliche Unterlassung eine schwere Verwaltungsübertretung nach der StVO (sogenannte: Fahrerflucht) dar.
• Ist ihr Unfallgegner bereit, sein Verschulden anzuerkennen, so errichten Sie, vor allem aus Beweisgründen, ein Schriftstück und lassen Ihren Unfallgegner unterschreiben, dass er sich am Zustandekommen dieses Unfalls alleine schuld fühlt. Wenn Sie Schmerzen nach einem Verkehrsunfall verspüren, suchen Sie jedenfalls einen Arzt auf oder lassen sich mit der Rettung ins nächste Krankenhaus bringen. Warten Sie damit nicht zulange zu, da sonst die Haftpflichtversicherung der Gegenseite später bestreitet, dass Ihre Verletzung von dem Verkehrsunfall stammt (Kausalität).
• Wenn die Verschuldenslage unklar ist, suchen Sie jedenfalls sofort den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens auf, vor allem dann, wenn Sie ohnedies für Verkehrsunfälle rechtschutzversichert sind und lassen Sie sich nicht selbst in langwierige Verhandlungen mit fremden Haftpflichtversicherern ein.