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ERBRECHTSREFORM 2017 TESTAMENT NEU – PATIENTENVERFÜGUNG – VORSORGEVOLLMACHT

Regeln Sie Ihre Zukunft!
Überlassen Sie Entscheidungen über Ihr Leben nicht anderen!
Handeln Sie rechtzeitig!
Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie befassen sich rechtzeitig (das heißt: jetzt sofort) damit oder es ist möglicherweise bereits zu spät. Denn morgen schon, ja, in der nächsten Sekunde kann alles anders sein. Und wenn Sie jetzt nicht handeln, dann handeln andere für Sie – und zwar möglicherweise gegen ihren Willen. Wollen Sie das? Wollen Sie die Entscheidung über Ihr Leben in fremde Hände legen?

Kaum jemand will daran denken. Umso wichtiger ist es, dafür gewappnet zu sein: ein Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung, Bewusstlosigkeit, Koma. Vielleicht wird ja alles wieder gut. Aber in einer solchen Situation haben Sie keine Macht mehr über Ihr Leben. Sie sind nicht mehr in der Lage, Anordnungen zu erteilen, sondern den Entscheidungen anderer willenlos ausgeliefert. Außer Sie haben Ihren Willen in einer Verfügung festgelegt.

„Nach mir die Sintflut!“ So denken wohl nur wenige. Doch genau das riskieren Sie, wenn Sie für den Fall Ihres Ablebens kein rechtsgültiges Testament errichtet haben.

Der Gesetzgeber legt Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten in die Hand, rechtsverbindliche Regelungen für Ihre Zukunft zu treffen – Verfügungen über die Gestaltung ihrer Behandlung zum Beispiel (Patientenverfügung). Und mittels eines Testamentes können Sie festlegen, wer nach Ihnen Ihren Besitz erbt und unter welchen Bedingungen das geschieht.

 

ERBRECHTSREFORM 2017

Die neue erbrechtliche Regelung ist auf alle Todesfälle ab dem 01.01.2017 anzuwenden. Dieses Gesetz enthält viele neue Regelungsinhalte, wie:

 

  • Pflichtteilsberechtigte Personen
  • Stundung des Pflichtteils
  • Erbrecht für Lebensgefährten
  • Automatische Aufhebung von Testamenten durch Scheidung
  • Pflegevermächtnis
  • Erben im Ausland
  • Neue Formvorschriften beim Testament

 

Durch diese Gesetzesänderung ist es dringend anzuraten, einen „Check“ der bisherigen Testamente und erblichen Regelungen vorzunehmen, um künftige Rechtskonflikte im Erbfall sowie böse Überraschungen zu vermeiden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihr letzter Wille auch wirklich in Erfüllung geht. Schließlich kann auch auf die besondere Familien- und Vermögenssituation individuell eigegangen werden.

 

RA Dr. Manfred Schiffner