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C H E C K L I S T E VW ABGASMANIPULATIONEN

  • Ausgangssituation:
    Nach derzeit vorliegenden Meldungen sind in Österreich rund 363.400 Fahrzeuge betroffen, davon allein in der Steiermark 60.000 (steiermark.orf.at). Es handelt sich hiebei um VW, Audi, Seat und Skoda-Fahrzeuge. Pressmeldern zufolge könnten auch die Modelle Volvo, Renault und Hyunday betroffen sein.

Aufgliederung:

  • 500 VW PKWs
  • 400 VW Nutzfahrzeuge
  • 500 Audi
  • 700 Seat
  • 300 Skoda
  • Manipulationsvorgehen:
    Die ARB (Air Resources Board) hat festgestellt, dass die betroffenen Dieselmotoren im realen Betrieb mehr Schadstoffe auswerfen, als im Testverfahren. VW hat, um die Zulassungshürde zu nehmen, diesen Fahrzeugen eine Software installiert, die erkennen kann, wann sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Befindest sich das Fahrzeug im Prüfmodus, verringern sich die entsprechenden Schadstoffe.
  • Schadstoffe:
    Nach den derzeit vorliegenden Berichten der ARB und der United States Environmental Protection Agency handelt es sich um Stickstoffoxide und zwar in der Verbindung aus Stickstoff und Sauerstoff, konkret vor allem Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2). Stickstoffoxide sind wie Feinstaub und daher gesundheitsschädlich und werden von Dieselmotoren emittiert und reizen die Schleimhäute und können für Asthmatiker eine Bedrohung sein. Sie tragen außerdem zur Versauerung von Böden bei.
  • Betroffene Motoren:
    Betroffen ist derzeit der Dieselmotor Typ EA 189. Dieser Motor wurde von VW in den 2000er Jahren entwickelt und ab 2007 in Europa und in den USA als „sauberster Diesel aller Zeiten“ eingeführt. Es liegen von diesem Motortyp Modelle mit 1,2 TDI, 1,6 TDI und 2,0 TDI -Motoren vor. Der Motor wurde auch bei den Konzerntöchtern Audi, Skoda und Seat verbaut. Laut Angaben von Skoda wurden 1,2 Millionen Motoren verbaut, bei Audi 2,1 Millionen. VW hat zugesichert, dass diese Motoren die Euro-5-Abgasnorm erfüllt.
  • Rechtliche Konsequenzen:
  • Rückholaktion:
    Derzeit ist vollkommen unklar, mit welcher technischen Ausstattung die betroffenen Motoren rückgebaut werden. Nach Angaben von VW ist geplant der Einbau neuer Einspritzdüsen sowie eventuell auch eines geänderten Katalysators. Laut Angaben eines ÖAMTC Berichtes ergibt sich dadurch die Gefahr eines Leistungsverlustes. Damit würde einher gehen in rechtlicher Konsequenz ein Gewährleistungsanspruch, der eine Preisminderung rechtfertigt.
  • Betriebserlaubnis:
    Derzeit ist rechtlich vollkommen unklar, ob dadurch die Typengenehmigung bzw. eventuell auch die Betriebserlaubnis erlischt, dies muss anhand des KFD überprüft werden.Bei einer fehlenden Betriebserlaubnis ergibt sich weiters die Frage eines möglichen Verwaltungsstrafverfahrens bzw. die haftungsrechtliche Bedeutung gegenüber der Haftpflichtversicherung.
  • Wiederverkaufswert:
    Es dürfte heute mit ziemlicher Sicherheit feststehen, dass der Wiederverkaufswert für die betroffenen Fahrzeuge gesunken ist. Auch wenn VW durch die Nachrüstaktion die Abgaswerte entsprechend korrigieren kann, bleibt zu befürchten, dass der Imageschaden auf jeden Fall erhalten bleibt, wodurch natürlich beim Wiederverkauf nicht mehr die Preise am Markt erzielen kann.
  • Nachrüstaktion:
    Laut Angaben von ÖAMTC und dem ADAC besteht die Gefahr, dass nach Durchführung der Nachrüstaktion die Motoren mehr Sprit verbrauchen. Dadurch ergeben sich naturgemäß ebenfalls Gewährleistungsansprüche. Zu bedenken ist hier auch, dass die motorbezogene Steuer angehoben wird.
  • Steuernachforderungen:
    Derzeit ist vollkommen unklar, wie das Finanzministerium reagieren wird. Sollten die Stickstoffoxide ein kausaler Bestandteil sein für die Berechnung der motorbezogenen Steuer bzw. der NOVA, ist mit einer Nachforderung seitens des Finanzamtes zu rechnen. Sollten durch die Nachrüstaktion die Dieselmotoren mehr Sprit verbrauchen, ist ebenfalls mit einer Erhöhung der motorbezogenen Steuer zu rechnen.